Wir bieten kostenfreie Pflegeberatungen (n. § 37.3) im ganzen Landkreis an.
17.08.2022 // Damit Pflegende und ihre Angehörigen gut beraten sind. haben wir unser Team aufgestockt und bieten unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigen Leistungen vom ASB erhalten (wollen) oder nicht, kostenlose Pflegeberatungen nach §37.3 (SGB) an.
Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause wohnen zu können – auch wenn sie Pflege oder Hilfe bedürfen. Ambulante oder teilstationäre Angebote, wie zum Beispiel Pflegedienste, Hausnotruf, Essen auf Rädern oder Tagespflegen für Senioren sowie Pflegehilfsmittel, Pflegekurse oder auch pflegerelevante Umbaumaßnahmen helfen pflegenden Angehörigen dabei, dass das gut gelingen kann.
Die Kosten trägt die Pflegekasse
Zur Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege und als Unterstützung für pflegende Angehörige gibt es die Pflegeberatung, auf die jeder Versicherte in Deutschland einen Anspruch hat – und zwar individuell, neutral aber vor allem kostenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht. Werden Pflegebedürftige allerdings von Angehörigen allein ohne einen ambulanten Pflegedienst zu Hause versorgt, besteht ab dem Pflegegrad 2 sogar die Pflicht regelmäßig eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 1 kann optional halbjährlich ein Besuch abgerufen werden. In allen Fällen werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen.
Neue Pflegeberaterin soll steigender Nachfrage gerecht werden
„Mit der zunehmenden Alterung der Gesellschaft beobachten wir in den letzten Jahren nachvollziehbarer Weise einen steigenden Bedarf an Pflegeberatung“, erklärt ASB-Geschäftsführer Jens Sewohl. Bisher habe der ASB der Nachfrage mit speziell geschulten Mitarbeitern aus seinem Pflegeteam heraus gerecht werden können. „Inzwischen ist das vor dem Hintergrund einer deutlich zunehmenden Nachfrage nach Pflegeleistungen und dem Fachkräftemangel in der Pflege, der auch an uns nicht spurlos vorbei geht, nicht mehr leistbar“, so Sewohl. Deshalb wurde Anja Frensel-Heidorn eigens für diese Aufgabe eingestellt.
Es geht ihr um die Verbesserung der Pflegesituation für Pflegende und Pflegebedürftige in der Häuslichkeit
Die speziell geschulte Pflegekraft führt die sogenannten Beratungen nach Paragraf 37.3 SGB im gesamten Landkreises Nienburg durch – unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigen Leistungen vom ASB erhalten (wollen) oder nicht. „Unser Ziel ist in erster Linie, dass die Menschen nach der Beratung wissen, welche Möglichkeiten und Hilfen es gibt, um Ihre Situation bestmöglich zu gestalten.“ Dabei richtet sich die Beraterin ganz nach den Bedürfnissen der Gesprächspartner, hilft dabei – auch in komplizierten Fällen – alle Pflegeleistungen geltend zu machen und legt Wert darauf, dass die Beratung immer persönlich im Wohnumfeld des Pflegebedürftigen stattfindet. Erreichbar ist die Pflegeberaterin über die gebührenfreie Service-Nummer (0800) 97 11 112.
ASB-Kreisverband Nienburg
Nienburger Straße 40
31547 Rehburg-Loccum