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Gebäudeansicht der ASB-Kreisgeschäftsstelle in Rehburg-Loccum an der Nienburger Straße 40
ASB begrüßt Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Endlich mehr Rechtssicherheit für den Rettungsdienst

Ein Aufatmen geht durch die Reihen der Rettungsdienst-Mitarbeiter. Ende Januar wurde die Änderung des Notfallsanitätergesetzes vom Bundestag verabschiedet. Im Februar tritt sie in Kraft.

Die Erleichterung ist Ihr anzusehen: So wie Anna Krebstekies geht es vielen Mitarbeitern im Rettungsdienst. Sie sind erleichtert, dass das Gesetz Ihnen mehr Rechtssicherheit gibt.

Foto: ASB Nienburg

Heilkundliche Maßnahmen ohne Notarzt erlaubt

Nach der neuen Fassung des Notfallsanitätergesetzes dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Notarztes heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patienten zu verhindern.
Zu diesen Maßnahmen gehört zum Beispiel die Gabe von bestimmten Medikamenten, die bisher allein Ärzten vorbehalten war.

Gelerntes darf jetzt angewendet werden

„Die Gesetzesänderung ist eine erhebliche Entlastung für unsere Rettungskräfte,“ freute sich ASB-Geschäftsführer und Landesausbildungsleiter Jens Sewohl. Im Landkreis Nienburg sei man in der glücklichen Lage vor allem bei der notärztlichen Versorgung gut aufgestellt zu sein, so Sewohl.
„Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass für einen Patienten, der sich in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, nicht sofort ein Notarzt vor Ort sein kann,“ erklärt er. Dann müssen die Notfallsanitäter handeln und gegebenenfalls Maßnahmen durchführen, die sie zwar gelernt haben und beherrschen, die aber dem Notarzt vorbehalten waren. Die Retter arbeiteten damit bisher in einem rechtlichen Graubereich und mussten im schlimmsten Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Mit dieser Anpassung habe man dem vor bereits sechs Jahren neu eingeführten Berufsbild des Notfallsanitäters und der dazugehörigen Neustrukturierung der Rettungsdienstausbildung endlich Rechnung getragen und etwas, dass tagtäglich geschieht normiert, so Sewohl.

Die Mühe des ASB hat sich gelohnt

Der ASB hatte sich zuletzt bundesweit vehement für einen Konsens zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen sowie dem Bund und Ländern eingesetzt und freut sich, dass die Bemühungen erfolgreich waren.

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Jens Sewohl

Kreisgeschäftsführer

Tel. : 05037-9711-0
Fax : 05037-9711-24

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Kreisgeschäftsstelle

Nienburger Straße 40
31547 Rehburg-Loccum

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Nico Lorenz

Rettungsdienstleitung, Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Tel. : 05037 9711-0
Fax : 05037 9711-30

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ASB-Kreisverband Nienburg

Nienburger Straße 40
31547 Rehburg-Loccum